Hausordnung – Kletterwald Gera
  
  
🏞️ Hausordnung – Kletterwald Gera
  
Sicherheit. Respekt. Abenteuer.
  
Damit alle Gäste ein unvergessliches und sicheres Erlebnis genießen können, bitten wir euch, folgende Regeln zu beachten:
  
1. Allgemeine Sicherheit
  
    
- Betreten des Kletterwaldes nur mit gültigem Ticket und nach Einweisung.
    
- Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
    
- Nutzung nur mit vollständiger Sicherheitsausrüstung (Gurt und Sicherungssystem).
    
- Helme sind freiwillig – kostenlose Leihhelme stehen bereit. Eigene Fahrradhelme dürfen genutzt werden.
    
- Mindestalter: 6 Jahre. Jüngere Kinder dürfen nur gemeinsam mit einem Elternteil klettern.
    
- Allgemeine Mindestgröße: 1,10 m. Die am Parcour-Einstieg angegebenen Mindestgrößen sind verbindlich.
    
- Selbstsicherung ist Pflicht! Immer mindestens ein Karabiner eingehängt!
    
- Alkohol- oder Drogenkonsum ist streng verboten!
  
  
2. Verhalten im Kletterwald
  
    
- Rücksicht auf andere Kletterer nehmen.
    
- Pro Element nur eine Person, pro Plattform maximal zwei Personen.
    
- Kein Springen, Rennen oder Wackeln an Seilen und Plattformen.
    
- Rauchverbot im gesamten Kletterbereich.
    
- Keine Tiere auf dem Gelände erlaubt.
  
  
3. Haftung & Verantwortung
  
    
- Klettern erfolgt auf eigene Gefahr.
    
- Keine Haftung für verlorene Gegenstände.
    
- Eltern und Gruppenleiter haben die Aufsichtspflicht für Kinder.
  
  
4. Witterung & Schließung
  
    
- Bei Unwetter (z. B. Gewitter, Sturm) wird der Betrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt.
    
- In diesem Fall ist der Kletterbereich sofort zu verlassen.
  
  
5. Foto- und Videoaufnahmen
  
    
- Fotografieren erlaubt – aber nur gesichert vom Boden oder von Plattformen.
    
- Kommerzielle Aufnahmen bitte vorher genehmigen lassen.
  
  
6. Hausordnung & Konsequenzen
  
    
- Bei Missachtung der Hausordnung oder Anweisungen des Personals kann der Gast des Geländes verwiesen werden.
    
- In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Eintrittsgebühren.